Die amtlichen Schadstoffplaketten 

Aus zahl­rei­chen Stu­di­en ist bekannt, dass Fein­staub und vor allem die beson­ders klei­nen Teil­chen zu einer Zunah­me von Asth­ma- und Lun­gen­er­kran­kun­gen bis hin zu Lun­gen­krebs sowie zu einer Zunah­me von Herz-Kreis­lauf-Erkran­kun­gen füh­ren kön­nen. Die amt­li­chen „Fein­staub­pla­ket­ten“ kön­nen Sie bei uns — GTÜ Gesell­schaft für Tech­ni­sche Über­wa­chung mbH in Stutt­gart — erhalten.

Gesetzliche Regelungen für Feinstaubplaketten

Durch die im Bun­des­ge­setz­blatt vom 16. Okto­ber 2006 ver­öf­fent­lich­te “Ver­ord­nung zur Kenn­zeich­nung der Fahr­zeu­ge mit gerin­gem Bei­trag zur Schad­stoff­be­las­tung” (35. BImSchV) kön­nen Städ­te und Gemein­den seit März 2007 Umwelt­zo­nen aus­wei­sen und dort Fahr­ver­bo­te aus­spre­chen. Hier­von sind Mil­lio­nen Fahr­zeu­ge ohne Fein­staub­pla­ket­te betrof­fen.  

Dazu zäh­len alle Fahr­zeu­ge mit der Schad­stoff­grup­pe 1 (Ben­zi­ner ohne gere­gel­ten Kata­ly­sa­tor und älte­re Die­sel­fahr­zeu­ge): Die­se müs­sen bei ent­spre­chen­der Luft­be­las­tung immer “drau­ßen” blei­ben und dür­fen Umwelt­zo­nen gene­rell nicht mehr befahren.

Fahr­zeu­ge mit den Schad­stoff­grup­pen 2 bis 4 dür­fen Umwelt­zo­nen nur befah­ren, wenn sie eine der auf den Schil­dern abge­bil­de­ten Schad­stoff­pla­ket­ten an der Wind­schutz­schei­be tragen. 

Nachrüsten

Das Aus­sper­ren aus den Umwelt­zo­nen ist für vie­le Auto­fah­rer ein über­zeu­gen­des Argu­ment zum Nach­rüs­ten auf umwelt­freund­li­che­re Tech­nik. Nach der Umrüs­tung durch eine aner­kann­te AU-Werk­statt erhält der Auto­be­sit­zer eine Abnah­me­be­schei­ni­gung. Anhand die­ser trägt die Zulas­sungs­stel­le die neue Par­ti­kel­min­de­rungs­stu­fe (PM-Stu­fe) in die Fahr­zeug­pa­pie­re ein.

Wel­che Fein­staub­pla­ket­te Ihr Auto bekom­men kann und wel­che Nach­rüst­mög­lich­kei­ten es dafür gibt, erfah­ren Sie in unse­rer Online-Suche.

Die Fein­staub­pla­ket­te garan­tiert die freie Fahrt für sau­be­re Autos in Umweltzonen.