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Änderungsabnahmen gem. § 19 (3) StVZO

Bei Fahr­zeug­an­bau­ten, ‑umbau­ten und ‑ände­run­gen begut­ach­ten die Prüf­in­ge­nieu­re vom GTÜ Gesell­schaft für Tech­ni­sche Über­wa­chung mbH in Stutt­gart Ihr(e) Fahrzeug(e) und doku­men­tie­ren die Ver­än­de­run­gen nach § 19 (3) StV­ZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung.

Teilegutachten für Änderungsabnahme

Son­der­rä­der, Spoi­ler, Tie­fer­le­gun­gen, Leis­tungs­stei­ge­run­gen?
Eine Ände­rungs­ab­nah­me ist etwa auch erfor­der­lich bei der Umrüs­tung auf ande­re Räder oder Rei­fen, dem Anbau einer Anhän­ge­zug­vor­rich­tung sowie Ver­än­de­run­gen am Fahr­werk (z. B. Tie­fer­le­gung).

Unse­re Prüf­in­ge­nieu­re begut­ach­ten unter Berück­sich­ti­gung der pas­sen­den Prüf­zeug­nis­se die tech­ni­schen Ände­run­gen an Ihrem Fahr­zeug und berei­ten auch die „Ein­tra­gung“ in die Papie­re durch die Zulas­sungs­stel­le vor.

Papiere (nicht) vergessen!?

Brin­gen Sie zur Ände­rungs­ab­nah­me bit­te Ihren Fahrzeugschein/die Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I und das Tei­le­gut­ach­ten oder die Geneh­mi­gung nach EU-Recht, die All­ge­mei­ne Betriebs­er­laub­nis (ABE), die Bau­art­ge­neh­mi­gung bzw. die Her­stel­ler­be­schei­ni­gung mit.

Falls Sie das pas­sen­de Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr greif­bar haben: kein Pro­blem! Die GTÜ-Zen­tra­le in Stutt­gart hat Zugriff auf umfang­rei­che Daten­ban­ken, in denen nahe­zu alle Bau­art­ge­neh­mi­gun­gen, Tei­le­gut­ach­ten und all­ge­mei­ne Betriebs­er­laub­nis­se hin­ter­legt sind.

Zudem kön­nen wir im Pro­blem­fall auch über den Her­stel­ler die pas­sen­den Gut­ach­ten zwecks Ände­rungs­ab­nah­me des Kun­den­fahr­zeu­ges besor­gen, womit aller­dings Zusatz­kos­ten ver­bun­den sind.

Spre­chen Sie uns ein­fach an.