logo-mpa
gtue-partner-neu

Sicherheitsprüfung gemäß § 29 StVZO 

Unse­re Prüf­in­ge­nieu­re vom GTÜ Gesell­schaft für Tech­ni­sche Über­wa­chung mbH in Stutt­gart als Part­ner der GTÜ sind im Sin­ne der Ver­kehrs­si­cher­heit tätig und arbei­ten im Rah­men ihrer Prüf­tä­tig­keit im Namen und auf Rech­nung der GTÜ. Sie set­zen u. a. die in § 29 StV­ZO gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Bestim­mun­gen für Ver­kehrs­si­cher­heits­prü­fun­gen um und han­deln damit im hoheit­li­chen Auftrag.

Neben der Haupt­un­ter­su­chung (HU) für Zwei­rä­der, PKW, Nutz­fahr­zeu­ge und Anhän­ger steht die Sicher­heits­prü­fung (SP) für Nutz­fahr­zeu­ge und Kraft­om­ni­bus­se im Mit­tel­punkt unse­rer Arbeit.

Die Ansprü­che an die Fahr­zeug­si­cher­heit im Trans­port­be­reich sind gestie­gen. Auch wir füh­ren Sicher­heits­prü­fun­gen nach § 29 StV­ZO an LKW, Zug­ma­schi­nen und KOM qua­li­fi­ziert durch.

Die Sicher­heits­prü­fung fällt an bei:

  • Bus­sen (und ande­re Kfz mit mehr als acht Fahrgastplätzen)

  • LKW zur Güter­be­för­de­rung, Arbeits- und Zug­ma­schi­nen etc. mit einer zuläs­si­gen Gesamt­mas­se grö­ßer als 7,5 t und einer bau­art­be­ding­ten Höchst­ge­schwin­dig­keit grö­ßer 40 km/h

  • Anhän­ger ein­schließ­lich „ange­häng­ten Arbeits­ma­schi­nen“ und Wohn­an­hän­ger mit einer zuläs­si­gen Gesamt­mas­se grö­ßer 10 t und einer bau­art­be­ding­ten Höchst­ge­schwin­dig­keit grö­ßer 40 km/h

Die auf­ge­führ­ten Fahr­zeu­ge müs­sen neben den fest defi­nier­ten Ter­mi­nen der HU auch die Ter­mi­ne der SP wahr­neh­men. Die Fäl­lig­keit der Prüf­ter­mi­ne erken­nen Sie auf dem Untersuchungsbericht/Prüfprotokoll oder durch die am Fahr­zeug ange­brach­te Prüf­mar­ke. Wer­fen Sie bei jeder Abfahr­kon­trol­le auch einen Blick auf die Lauf­zeit Ihrer HU- und SP-Pla­ket­te und küm­mern Sie sich recht­zei­tig um einen neu­en Prüf­ter­min bei uns. Denn als Fahrer/Fahrzeughalter sind Sie dafür ver­ant­wort­lich, dass die vor­ge­schrie­be­nen Unter­su­chun­gen immer frist­ge­recht durch­ge­führt werden.