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Oldtimer-Begutachtung gem. § 23 StVZO (H‑Kennzeichen)

Seit 1. März 2007 sind unse­re Prüf­in­ge­nieu­re — GTÜ Gesell­schaft für Tech­ni­sche Über­wa­chung mbH in Stutt­gart — als Part­ner der GTÜ berech­tigt, Old­ti­mer­be­gut­ach­tun­gen gemäß § 23 StV­ZO zur Erlan­gung einer H‑Zulassung oder eines roten 07er-Kenn­zei­chens durch­zu­füh­ren. Bei posi­ti­ver Begut­ach­tung erhält der Hal­ter finan­zi­el­le Vor­tei­le durch ver­min­der­te Unter­halts­kos­ten bei Nut­zung eines 07er-Kenn­zei­chens oder des H‑Kennzeichens (pau­scha­le Kfz-Steuer).

Die Old­ti­mer­be­gut­ach­tung umfasst eine Unter­su­chung im Umfang einer Haupt­un­ter­su­chung (gem. § 29 STVZO) sowie die sach­ver­stän­di­ge Begut­ach­tung des Pfle­ge-/Er­hal­tungs­zu­stands des Gesamt­fahr­zeugs und der Ori­gi­na­li­tät sei­ner Haupt­bau­grup­pen. Zu den rele­van­ten Haupt­bau­grup­pen eines Old­ti­mers zäh­len Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Brems­an­la­ge, Len­kung, Räder/Reifen, elek­tri­sche Anla­ge und der Fahrzeuginnenraum.

Unse­re GTÜ-Prüf­in­ge­nieu­re sind dabei in hoheit­li­chem Auf­trag tätig und arbei­ten im Namen und für Rech­nung der GTÜ. Sie set­zen die in § 23 StV­ZO und der dazu gel­ten­den Richt­li­nie vor­ge­schrie­be­nen Bestim­mun­gen um und die­nen damit der Verkehrssicherheit.

Wer Fra­gen zu “sei­nem Old­ti­mer” hat, wen­det sich ein­fach direkt an uns. Wir hel­fen Ihnen in allen Punk­ten ger­ne wei­ter. Gera­de auch dann, wenn es um die zügi­ge Bei­brin­gung von spe­zi­el­len Unter­la­gen (Bro­schü­ren, Daten­blät­ter, Test­be­rich­ten usw.) für Ihr Fahr­zeug geht.