Hauptuntersuchung (HU) inkl. Abgasuntersuchung gem. § 29 StVZO 

Die Haupt­un­ter­su­chung am Fahr­zeug ist seit dem 1. Dezem­ber 1951 in Deutsch­land gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Um die Sicher­heit im Ver­kehr zu gewähr­leis­ten, müs­sen die Fahr­zeu­ge regel­mä­ßig unter­sucht wer­den. Nach dem Mot­to „Mehr Ser­vice für Sicher­heit“ set­zen sich die Prüf­in­ge­nieu­re vom GTÜ Gesell­schaft für Tech­ni­sche Über­wa­chung mbH in Stutt­gart für Ihre Sicher­heit im Stra­ßen­ver­kehr ein und brin­gen bei posi­ti­vem Ergeb­nis die Prüf­pla­ket­ten an.

Als GTÜ-Ver­trags­part­ner sind wir im amt­li­chen Bereich Wett­be­wer­ber von TÜV und DEKRA und set­zen im Namen und auf Rech­nung der GTÜ amt­li­che Prü­fun­gen sowie z. B. die Haupt­un­ter­su­chung inkl. “AU” für Sie um.

Wie lese ich die HU-Plakette?

Damit Sie nicht irgend­wann eine Män­gel­kar­te hin­ter den Schei­ben­wi­schern vor­fin­den, ach­ten Sie auf die Daten, die Ihnen die Prüf­pla­ket­te auf dem hin­te­ren Kenn­zei­chen anzeigt. Dar­auf zu erken­nen sind der Monat und das Jahr, in dem die Durch­füh­rung der nächs­ten Haupt­un­ter­su­chung erfor­der­lich ist. Die Far­be gibt noch­mals zusätz­lich Auf­schluss über das Jahr der Fäl­lig­keit. Ins­ge­samt gibt es sechs ver­schie­de­ne Far­ben, die jähr­lich wech­seln. Oben auf der 12-Uhr-Posi­ti­on steht der Monat, in der Mit­te das Jahr der nächs­ten HU.

Plakette erhalten?

Wenn Ihr Auto kei­ne Män­gel oder nur klei­ne­re Män­gel auf­weist, bekom­men Sie eine gül­ti­ge Pla­ket­te der aktu­el­len Far­be auf Ihr amt­li­ches Kenn­zei­chen geklebt. Im Mai 2018 wur­de eine neue Man­gel­ka­te­go­rie ein­ge­führt. Seit­dem gibt es bei der tech­ni­schen Über­prü­fung neben dem “Gerin­gen Man­gel” und dem “Erheb­li­chen Man­gel” auch eine Kate­go­rie “Gefähr­li­cher Man­gel”. Kon­kret bedeu­tet dies für den Auto­fah­rer, dass er mit die­sem Man­gel den Ver­kehr gefähr­det. Aber er darf den­noch mit sei­nem Fahr­zeug nach Hau­se oder bes­ser gleich in die Kfz-Werk­statt zur Repa­ra­tur fahren.

Die HU in Kürze erklärt

Das GTÜ-Erklär­vi­deo zeigt in rund zwei Minu­ten, wie wich­tig die Haupt­un­ter­su­chung ist, wel­che die wich­tigs­ten Prüf­punk­te sind, wie Sie sich dar­auf vor­be­rei­ten und wie Sie einen GTÜ-Part­ner fin­den können.

Sie sehen gera­de einen Platz­hal­ter­in­halt von You­tube. Um auf den eigent­li­chen Inhalt zuzu­grei­fen, kli­cken Sie auf die Schalt­flä­che unten. Bit­te beach­ten Sie, dass dabei Daten an Dritt­an­bie­ter wei­ter­ge­ge­ben werden.

Mehr Infor­ma­tio­nen

Tipp: 
Gehen Sie ein­fach die HU-Check­lis­te  Punkt für Punkt durch. Wenn Sie alle Fra­gen mit “Ja” beant­wor­ten kön­nen, macht auch Ihr Fahr­zeug bei der Haupt­un­ter­su­chung eine gute Figur. 

Fristen für die Hauptuntersuchung

Der zeit­li­che Abstand zwi­schen den Unter­su­chun­gen für PKW beträgt nor­ma­ler­wei­se 24 Mona­te. Eine Aus­nah­me besteht bei den PKW nach der ers­ten Kfz-Zulas­sung, bei denen die Haupt­un­ter­su­chung erst nach 36 Mona­ten fäl­lig ist.

Seit dem 1. Juli 2012 wird die Haupt­un­ter­su­chung bun­des­weit nicht mehr zurück­da­tiert, wenn die HU-Frist zur Vor­füh­rung über­zo­gen wur­de. Daher erhal­ten die Fahr­zeu­ge – auch bei über­zo­ge­ner HU – die vol­le Pla­ket­ten­lauf­zeit (PKW und Motor­rä­der z. B . 24 Monate).

Was pas­siert, wenn Sie eine abge­lau­fe­ne Pla­ket­te haben? Bei Über­zie­hen der Frist zur Haupt­un­ter­su­chung um mehr als zwei Mona­te muss eine ver­tief­te Haupt­un­ter­su­chung durch­ge­führt wer­den, die 20 % mehr kos­tet als die “nor­ma­le” HU.

Um die Frist nicht zu ver­pas­sen, emp­feh­len wir Ihnen, den kos­ten­lo­sen GTÜ-Erin­ne­rungs­ser­vice zu nut­zen. Mel­den Sie sich an und wir erin­nern Sie ger­ne an Ihre nächs­te Unter­su­chung bei dem GTÜ-Part­ner. Im Anschluss kön­nen Sie direkt einen Ter­min bei einem der Part­ner für Ihr Auto bzw. Fahr­zeug vereinbaren.

Nie wieder den Termin zur Hauptuntersuchung vergessen

Ein Ter­min jagt den nächs­ten … geht es uns nicht allen so?
Damit Sie Ihre Haupt­un­ter­su­chung nicht ver­ges­sen und irgend­wann einen Buß­geld­be­scheid erhal­ten, erin­nern wir Sie ger­ne recht­zei­tig an Ihren nächs­ten Ter­min zur Haupt­un­ter­su­chung.

Vie­le wei­te­re Tipps, Check­lis­ten und Rat­ge­ber — zum Bei­spiel zu Wohn­mo­bil und Wohn­wa­gen, Motor­rä­dern wie auch Schad­stoff­pla­ket­ten — fin­den Sie hier -> Rat­ge­ber und Check­lis­ten der GTÜ.

Bei Fra­gen hel­fen wir Ihnen ger­ne wei­ter. 
Spre­chen Sie uns an.