Die Verordnung zur Öffnung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 22.03.2019 in Kraft getreten. Somit erhalten Sie jetzt auch Gutachten für Einzelbetriebserlaubnisse für Fahrzeuge, die bereits einmal zugelassen waren (alle Fahrzeugklassen) und Neufahrzeuge der Fahrzeugarten L, T, C, R, S (Krafträder, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge) von den Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ vom GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH in Stuttgart.
Nötig ist ein Gutachten nach § 21 StVZO beispielsweise in folgenden Fällen:
Für die Erstellung solcher Gutachten sind unsere Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ fachlich bestens qualifiziert und gerüstet.
Haben Sie Fragen dazu? Wir helfen Ihnen gerne weiter.